Die Faustregel "Wer auffährt, hat Schuld" ist nicht immer richtig. Es trägt derjenige die Schuld, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat. Das heißt, wenn der Vordermann bspw. aus unerfindlichen Gründen eine Vollbremsung hinlegt und ihm dadurch der Hintermann ins Auto fährt, dann trägt der Vordermann zumindest eine Teilschuld. Dies gilt selbst, wenn die Vollbremsung dadurch zustande kam, dass kleine Tiere über die Straße gelaufen sind. Bei größeren Tieren sieht es allerdings schon wieder anders aus, denn hier hätte die Kollision mit dem Tier erhebliche Gesundheitsrisiken sowohl für Fahrer als auch Tier haben können. Dies führt dazu, dass dem Vordermann wahrscheinlich keine Schuld vorgeworfen werden kann.
Wie man sieht, kommt es immer auf den Einzelfall an.